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ELR-Ausschreibung zum Jahresprogramm 2027

Das Ministerium für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) schreibt hiermit das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S 101) mit EFRE Ergänzung vom 22. März 2022 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort "ELR")

Hinweise:

  • Bei mehreren Wohnungen im Gebäude müssen künftig für jede Wohneinheit jeweils getrennte DIN276-Kostenvoranschläge eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn alle Wohneinheiten eigengenutzt sind.
  • Bei dem CO2-Zuschlag hat sich die Beurteilungsgrundlage geändert. Bisher konnte das Dach in der Tragwerkskonstruktion in die Berechnung für den erhöhten Fördersatz mit eingezogen werden. Künftig wird das Dach nicht mehr in die Berechnung einbezogen, sondern es wird ab der Bodenplatte bzw. Kellerdecke bis Unterkante Dachtragwerk gerechnet. Der CO2-Zuschlag (künftig NaWaRO-Zuschlag) wird daher ab 2027 nur gewährt wenn in der Tragwerkskonstruktion (ohne Dach) mehr als die Hälfte mit Holz verbaut ist.
  • Beim Hochladen der Anträge in die Cloud ist für jeden beantragten Ortsteil ein Ordner mit Angabe der Priorität des jeweiligen Ortsteil z.B. „Prio1 Oberwihl“ „Prio2 Unterwihl“ zu erstellen. Im jeweiligen Ortsteil werden dann der Aufnahmeantrag und die entsprechenden Projektanträge in einem PDP abgespeichert (keine Einzelblätter).
  • Von Seiten des Landes wurde auch gebeten, dass im Antrag Aussagen zu fossilen Brennstoffen gemacht werden, da diese nach der EU-Richtlinie nicht förderfähig sind.